|
---------------------------------------------------------------------------------
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand
Arzneimttelkosten
Kosten im Gesundheitswesen senken
---------------------------------------------------------------------------------
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Kostensenkungen bei den Arzneimittelausgaben auf den Weg gebracht. Sparen ohne Qualitätsverlust, ist das Ziel. Das soll mit Preisverhandlungen zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen, Rabatte und einem Preisstopp gelingen.
Es war Zeit zum Handeln: Die Arzneimittelausgaben stiegen allein 2009 um 5,3 Prozent. Das waren 1,5 Milliarden Euro mehr Ausgaben innerhalb nur eines Jahres. Mit 32,4 Milliarden Euro machten die Arzneimittelkosten rund 18 Prozent der Gesundheitsausgaben aus. Noch zehn Jahre früher lagen die Kosten dafür bei 19,2 Milliarden Euro.
Innovative Medikamente ja aber nicht zu jedem Preis
Verursacht haben den Kostenanstieg insbesondere neue, innovative Medikamente ohne
Festbetrag. Ihr Anteil am Arzneimittelumsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) liegt derzeit bei 26 Prozent. Dabei werden nur 2,5 Prozent dieser
Medikamente verordnet.
Festbeträge sind Preisobergrenzen, die zwischen Krankenkassen und
Pharmaunternehmen ausgehandelt sind. Die Pharmaunternehmen legen nach Einführung
neuer Medikamente deren Preise zunächst selbst fest. Die gestiegenen
Arzneimittelkosten sind allein darauf zurückzuführen.
Deutschland ist bei den Kosten für Medikamente Preisführer in Europa. Hier setzt
die Bundesregierung den Hebel an.
Kurzfristig wirkende Entlastungen
Abschläge für Arzneimittel ohne Festbetrag werden nun von sechs auf 16 Prozent
erhöht. Einsparvolumen: 1,15 Milliarden Euro pro Jahr.
Mögliche Preiserhöhungen werden mit einem Preisstopp ausgeglichen. Dadurch werden
weitere 300 Millionen Euro eingespart. Für Medikamente gelten die am 1. August
2009 gültigen Preise. Und zwar bis zum 31.Dezember 2013.
Diese kurzfristigen Maßnahmen sollen bereits zum 1. August 2010 in Kraft treten.
Damit werden die Krankenkassen bereits im laufenden Versicherungsjahr um über
eine halbe Milliarde Euro entlastet.
Nutzen innovativer Arzneien nachweisen
Künftig müssen die Pharmaunternehmen mit eigenen Studien den Nutzen neuer
Arzneimittel nachweisen. Dies wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss und dem
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geprüft.
Für Arzneimittel, die nachweislich einen zusätzlichen Nutzen haben, wird zwischen
Pharmaunternehmen und der GKV ein Rabatt auf den Abgabepreis vereinbart. Das soll
innerhalb eines Jahres geschehen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine
neutrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten.
Die Erfahrungen aus den Preisverhandlungen bei Festbetrags-Arzneien zeigen: Hier
sind deutliche Einsparpotenziale von bis zu zwei Milliarden Euro zu erwarten. Das
entlastet die Krankenkassen und kommt den Versicherten zugute.
Festbeträge wettbewerblicher ausgestalten
Neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden künftig direkt ins Festbetragssystem
überführt. Dies geschieht bereits innerhalb von drei Monaten nach
Nutzenbewertung.
Rabattverträge für Generika werden patientenfreundlicher gestaltet. Generika sind
Kopien von Arzneimittel, die unter einer bestimmten Marke schon auf dem Markt
vorhanden sind. Verhindert werden soll mit den Rabattverträgen insbesondere eine
marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen. Denn das würde die
mittelständische Industrie belasten.
Patienten sollen künftig beispielsweise auch nicht rabattierte Arzneimittel
bekommen können. Das würde über die sogenannte Mehrkostenregelung erfolgen.
Kontext:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
|